Ein neues Heizungsgesetz liegt vor – doch es lässt viele Fragen offen

6. September 2023

Bisher wusste ein Handwerker immer die Fragen der Kunden zu beantworten. Mit dem neuen Heizungsgesetz sieht das anders aus, weil es einfach nicht fertig wird. unlimphotos 15279642 © Madhourse

Endlich ist es da! Viel zu lange mussten wir auf ein neues Heizungsgesetz warten. Es ist Bestandteil des GEG – dem Gebäudeenergiegesetz, wird aber allgemein Heizungsgesetz genannt. Angekündigt wurden weitreichende Konsequenzen. In der Diskussion standen scharfe Maßnahmen, die aber nach und nach wieder entschärft wurden. Aktuell sind die neuen Vorgaben so gut wie verabschiedet. Doch das Thema ist so vielschichtig, dass längst nicht alle Fragen durch die vorläufige politische Einigung beantwortet wurden. Zweifel und Unsicherheiten bestehen immer noch – sowohl beim Endverbraucher, als auch in der Handwerkschaft.

  • Was gilt denn nun eigentlich und wonach soll ich mich richten?
  • Welche Pflichten bestehen jetzt?
  • Ist das neue Heizungsgesetz Vorschrift und wenn ja, ab wann?
  • Welche Fristen gelten?
  • Welche Förderungen gibt es?

Wir werden Ihnen diese dringlichsten Fragen beantworten. Doch es ist Vorsicht vor vorschnellen Entscheidungen geboten: Der Gesetzesentwurf zum neuen Heizungsgesetz wurde zwar im Bundestag besprochen, endgültig verabschiedet ist das Gesetz jedoch noch lange nicht. Einschneidende Änderungen im neuen Heizungsgesetz sind immer noch möglich!

Das neue GEG Heizungsgesetz soll am 01.01.2024 in Kraft treten.

Bestehende Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen dürfen auch weiter betrieben und repariert werden. Tritt jedoch ein Totalausfall ein, ist der Austausch Pflicht. Zeitlich zugelassene Höchstgrenze: Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Für den Fall, dass eine Heizung nicht mehr zu reparieren ist, muss eine neue Heizung eingebaut werden. Sie muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt fünf Jahre, die durch eine Reihe von Ausnahmen auch deutlich länger ausfallen können. Für die Übergangszeiten darf auch eine gebrauchte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung eingebaut werden.

Heizungen, die laut dem neuen Heizungsgesetz noch erlaubt sind: Durch den Einsatz von Wärmepumpen wird die „65 %“-Forderung erfüllt. Es existieren jede Menge zulässiger Alternativen: z. B. der Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz. Außerdem kommen auch Heizungen in Betracht, die mit Wasserstoff betrieben werden. Ebenso umgerüstete Gasheizungen („H2-ready“). Weitere Möglichkeiten sind Stromdirektheizungen, wenn sie mit Ökostrom arbeiten, Pelletheizungen, Solarthermie-Anlagen oder Hybrid-Heizungen, die mit fossilen als auch erneuerbaren Energien laufen, sofern sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Egal, wie das neue Heizungsgesetz ausfällt: mit der innovativen Wandbeschichtung SMART-COLORS IB können Sie bis zu 30 % an Heizenergie sparen. pexels 7218570 © blue bird

Für den Heizungstausch greifen die Regeln des neuen Heizungsgesetzes ab dem 01.07.2026 bzw. 01.07.2028. Denn erst dann steht mit ziemlicher Sicherheit fest, auf welche Möglichkeiten in den Kommunen die Haushalte zukünftig zugreifen können (z.B. Fern- oder Nahwärmenetz auf Basis von Biomasse oder ein Wasserstoffnetz). Man muss den Planern kritisch aber realistisch zugestehen, dass erst zu diesen späten Terminen die sicheren Voraussetzungen für aufwendige Planungen vorliegen. Fernziel ist – nach wie vor – eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen.

Für den Austausch der Heizung will der Bund umfangreiche Fördermittel bereitstellen. Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren, z.B. der Art der Heizung, dem Zeitpunkt des Austausches und dem Einkommen der Eigentümer. Die Höchstgrenze (Einfamilienhaus) der Förderung beträgt nach Stand der derzeitigen Planungen insgesamt 70 % bei maximal förderfähigen 30.000 Euro Investitionskosten. Für Mehrfamilienhäuser soll der Heizungstausch für die erste Wohneinheit mit 30.000 Euro, für die 2. bis 6. Wohneinheit mit jeweils 10.000 Euro und ab der 7. Wohneinheit noch mit 3.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Diese Regelungen sollen auch bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften zum Tragen kommen.

Da keine endgültigen Entscheidungen vorliegen, sind die meisten Verbraucher ratlos und unternehmen das Naheliegende: Sie wenden sich an die Handwerker, erwarten von ihnen die Beantwortung ihrer Probleme. Die Handwerker wissen aber auch nicht mehr als ihre Kundschaft. Sie können keine klaren Auskünfte geben, nicht zu diesem oder jenem System raten oder abraten.

Handwerker empfehlen Energie sparen – unabhängig vom zukünftigen Heizungsgesetz

Mit relativ geringem Aufwand befreien sich aktive Haushalte aus den unsicheren Klauen des unbestätigten Heizungsgesetzes. Sie folgen der Empfehlung der Handwerker und streichen ihre Wände mit der klima-aktiven Wandbeschichtung SMART-COLORS IB. Damit werden generell – und unabhängig vom Alter des Heizsystems – bis zu 30 % an Heizenergie eingespart. Zusätzlich schützt der Anstrich mit SMART-COLORS IB Anstrich die Wohnung vor ärgerlichem Schimmelaufkommen und die Fassade (SMART-COLORS AB) vor hässlicher Algenbildung.

Feuchtigkeit im Raum übt einen entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch aus. SMART-COLORS IB wurde speziell qualifiziert, bestehende Feuchtigkeit aufzusaugen, zu speichern und zu regulieren. Räume, die mit SMART-COLORS IB renoviert wurden, weisen eine um bis zu 13 % geringere Luftfeuchtigkeit auf – dass spart schon mal bis zu 6 % Heizenergie. Gleichzeitig verteilt sich die Wärme harmonisch im Raum, was sich positiv auf die Heizenergie auswirkt. Im gleichmäßig erwärmten Raum muss die Heizung nicht auf Höchsttouren laufen.

Als besonderen Vorteil für die Gesundheit ist anzumerken, dass SMART-COLORS IB ohne jede chemische Trickserei auskommt. Der Vorgang des Entfeuchtens wird u. a. durch den Kapillar-Effekt hervorgerufen – eine durch und durch natürliche Funktion, übernommen aus der Welt der Bäume. Der Wasserhaushalt sämtlicher Bäume unseres Planeten wird seit Jahrmillionen auf diese Weise reguliert.

Den mit SMART-COLORS IB gestrichenen Wänden ist es egal, was das neue Heizungsgesetz an Überraschungen enthält oder welches Heizsystem zukünftig zum Einsatz kommt. SMART-COLORS IB verspricht Ihnen in jedem Fall auch für die folgenden Jahre eine deutliche Einsparung beim Energieverbrauch. Die Wandbeschichtung hat eine langjährige Lebensdauer und lässt sich verarbeiten und einfärben, wie jede andere Farbe auch. Machen Sie mit, schlagen Sie den hohen Verbrauchskosten und der Politik ein Schnippchen!

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